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Unsere Leistungen

Als Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen ist es möglich, vom Arzt ausgestellte Rezepte zur Physiotherapie einzureichen und abzurechnen.
Durch die bestandene Überprüfung zum Heilpraktiker ist es jedoch auch möglich, einen Termin ohne Rezept als Privatleistung zu vereinbaren.

Diagnostik und Therapie als Privatleistung

Sie brauchen keine Verordnung vom Arzt, um einen Termin in unserer Praxis zu vereinbaren, sondern können auch in Privatleistung treten. In der ersten Behandlung findet eine gründliche Untersuchung statt, um die Ursachen Ihres Problems zu finden.
Die Befundung und Behandlung orthopädischer Beschwerden erfolgt dabei nach dem McKenzie Konzept.

Physiotherapie auf Rezept

Unsere Praxis ist bei allen Kassen für die Erbringung von Heilmitteln zugelassen. Das bedeutet, dass Sie durch vom Arzt verschriebene Rezepte bei uns in Behandlung treten können. Dabei lassen sich die verschiedensten Heilmittel verschreiben und abrechnen. Für viele Heilmittel bedarf es sogar einer gesonderten Weiterbildung.
Sie können über folgende Heilmittel bei uns in Behandlung treten:

  • Krankengymnastik (KG)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen für Erwachsene (KG-ZNS)

Es ist uns wichtig, dass jeder Patient individuell untersucht und entsprechend der Ergebnisse behandelt wird.